Fragen und Antworten

Voraussetzung:
Mindestens 18 Jahre alt, unbescholten und mit gutem Leumund. Verpflichtung ist, die ‘Tradition der Gilde zu wahren und weiter zu tragen, sowie bei Festen und besonderen Anlässen den Gildeanzug anzulegen (gem. Kleiderordnung). Der Aufnahmeantrag muss von zwei Bürgen aus der Gilde befürwortet und dem Vorstand zugeleitet werden. Dieser schlägt die Aufnahme der Versammlung vor, die in geheimer Abstimmung (Ballotage) mit einfacher Mehrheit entscheidet. Der antragstellende Bürger muss in der Versammlung anwesend sein. Er wird dafür schriftlich geladen.

Bei Interesse (auch ohne Gildebürgen) würden wir uns über eine Kontaktaufnahme per Brief, Anruf, Email oder Kontaktformular freuen.

PS: Frauen können traditionell bedingt nicht Mitglied werden. Sie sind aber bei allen geselligen Veranstaltungen als unsere Gildeschwestern herzlichen willkommen und werden in das Gildeleben eingebunden.

Die Gildefahne (150x100cm) wird für 30 Euro angeboten.