Eckernförder Kulturfahrplan zur Gildegeschichte

© Eckernförder Kulturfahrplan zur Gildegeschichte, J. Czarnowski, 2026

Liebe Gildebrüder und Gildeschwestern,

seit ich die Schriften der Eckernförder Bürgerschützengilde zwischen 2009 und 2011 archiviert habe, interessiert mich die Geschichte der Gilden im Norden. Unsere Stadt versucht seit zwei Generationen, insbesondere durch das Wirken der Heimatgemeinschaft und des Museums hier kulturelle und historische Lücken zu schließen. Das alte Rathaus, in dem das Museum seit 50 Jahren beheimatet ist, und der Ratskeller werden seit der frühesten Dokumentation als Gildehaus gesehen. Beweise in Dokumenten zu finden, die vor dem 16. Jahrhundert liegen, gestaltet sich schwer, deshalb werde ich einen anderen Ansatz wählen, um den Ratskeller zu (er)klären und eine Sicht auf den Ursprung zu entwickeln. Dazu muss ich etwas ausholen, um dem Leser ein Bild der jeweiligen Zeit zu vermitteln und in welchem Zusammenhang mit historischen Erwähnungen der Ratskeller steht.

Eckernförder Kulturfahrplan zur Gildegeschichte. Das Eckernförder Rathaus und der Ratskeller im Spiegel der Zeit.

Fast alle Dokumente, die man zu dem Thema finden kann, beschreiben eine mit Erkenntnissen der jeweiligen Zeit eingefärbte Sicht der Dinge, wobei neues Wissen, also das Neue mit Bekanntem erklärt wird, was ein Widerspruch in sich ist. Das Neue zeichnet sich gerade dadurch aus, dass man es nicht kennt.

Bevor ich meine Thesen zum Gildewesen und der Entwicklung des Ratskeller mit einer zeitlichen Zuordnung zur Diskussion stelle, möchte ich kurz der Frage nachgehen, warum so wenig Informationen zu diesem Thema existieren.

Der “Ratskeller” in Eckernförde hatte im Wandel der Geschichte offenbar viele verschiedene Funktionen. Die Nachweise durch Fakten zu führen, gestaltet sich äußerst schwierig, da viele Überlieferungen auf Hörensagen fußen und nicht gut dokumentiert und archiviert wurden. Vielfach werden die gleichen Quellen völlig unterschiedlich interpretiert und/oder unreflektiert übernommen. Häufig liest man dann, dass die Dokumente durch Feuer, Krieg oder andere Katastrophen verloren gingen (1416!) (HANSSEN) und deshalb nichts Belegbares ausgesagt werden kann. Also scheint etwas Dokumentiertes da gewesen zu sein, was verbrannt ist, und man sollte sich auf die Suche nach Indizien in der Umgebung machen.

Entwickeln wir uns zuerst ein Verständnis dafür, warum so wenig aus den Zeiten vor dem 18. Jahrhundert (hierzu) überliefert wurde. Der moderne Mensch lebt in einer Informationsgesellschaft, die sich gar nicht vorstellen kann, nicht auf in Medien aufbereitetes Wissen zurückgreifen zu können. Spätestens seit dem Internet, also dem Zeitalter der Digitalisierung (sogenannte “Digitale Revolution”) und den damit verbundenen Zugriffs- und Recherchemöglichkeiten, leben wir in einer durch Information geradezu überfluteten Welt.
Das Problem mit dokumentierten Geschehnissen der Vergangenheit ist, dass, wenn keine stichhaltigen Beweise oder Nachweise existieren, man nicht davon ausgehen darf, dass es nicht so war. “fake news” sind keine Erfindung der Neuzeit, sondern wurden immer dann eingesetzt, wenn sie Interessen dienlich waren.

Deshalb bieten Thesen und Gedankenspiele mit Möglichkeiten, die sich aus der Zeit erschließen und/oder wahrscheinlich sein könnten (Indizien!), neue Optionen für Rechercheansätze, mit denen dann mit logischen Konzepten die riesigen Datenmengen angegangen werden können.
Man bedenke, dass es den Menschen zuvor erst ab dem 17. Jahrhundert möglich geworden ist, alles Wichtige und auch weniger Wichtige in gedruckten Massenpublikationen zu dokumentieren und zu archivieren. Wobei die Wichtigkeit jeher stets Ansichtssache der jeweiligen Zeitströmungen und Herrschaft war. Hinzu kommt, dass Im Mittelalter die meisten Menschen funktionale Analphabeten waren, was bedeutet, dass sie zwar einige Wörter lesen konnten, ihren Namen schreiben konnten, aber nicht in der Lage waren, zusammenhängende Texte zu verstehen oder zu schreiben. Allgemeine Bildung war vor allem Geistlichen, Adeligen und nur wenigen Bürgern vorbehalten. Schulen waren meist Klosterschulen oder Domschulen und damit durch die jeweilige Kirche beeinflusst. Mit der Reformation (ab 1517) erfolgte die Bildung breiterer Bevölkerungsschichten, vor allem damit jeder die Bibel lesen konnte. Dies führte zur Gründung von Volksschulen, vor allem in protestantischen Gebieten.

Damit stellt sich die Frage nach der Qualität der vorliegenden, recherchierbaren Informationen. “Det Kongelige Bibliotek” in Kopenhagen wurde, kurz nach der Erfindung der Drucktechnik (1643), 1648 gegründet und wird auch noch viele Handschriften gesammelt haben. Das dokumentierte Wissen folgte seit Anbeginn von Aufzeichnungen insbesondere Einzelinteressen und unterlag einer starken Zensur durch Kirchen und Souveränen, wodurch missliebige Fakten gern verschwanden (z.B. auch Urkunden) oder erfunden wurden, wie heute auch. Der Sieger/Berichterstatter schreibt (die) Geschichte, ist kein Spruch unserer Zeit. Auch Sagas und Legenden, die nur mündlich überliefert und erst sehr viel später aufgezeichnet wurden, können hilfreiche Hinweise liefern, weil sie den einzelnen über längere Zeiträume ein Gebiet bevölkernden Volksstämmen entlehnt sind, die längst in den heutigen Bewohnern der fraglichen Gebiete aufgegangen sind. In der Frühzeit hat es nachweislich im Gebiet des heutigen Eckernfördes zwar Runenkundige gegeben, diese haben leider wenig Informationen hinterlassen. Runen wurden hauptsächlich für kurze Inschriften auf Objekten (Waffen, Schmuck, Steinen, Knochen) oder Hinweise auf Taten von herausragenden Personen seit etwa 2000 Jahren genutzt, nicht für umfassende Texte. (vgl. SCHIETZEL, S180 ff.)

Im Folgenden orientiert sich die Sichtung von Publikationen und allgemein zugänglichen Informationen grob an ausgewählten Ereignissen in unserer Region, an einer Zeittafel “nachrömisch” bis heute, die im Anhang beigefügt ist. Da ich kein Historiker bin, bitte ich um Nachsicht für die Art der Aufbereitung der Daten.

Wie muss man sich die Gesellschaft in den zu betrachteten Zeiten vorstellen?
Als eine der ersten mittelalterlichen Gründungen im Norden Europas, die eine stadtähnliche Struktur aufwies, wird Haithabu (von 770 bis 1066) angesehen. Die gesellschaftlichen und organisatorischen Strukturen dieser ersten stadtähnlichen Gründung gingen über die üblichen Familien- und Clanhierarchien hinaus und wurden durch Schwurgemeinschaften ersetzt. Die Anzahl der Bewohner wird in der Hochzeit von Haithabu mit über 2000 angenommen. Zumeist übernahm eine Art gewählter Ältestenrat (der Fähigen) die Aufgabe, die Geschicke der Gemeinschaft zu lenken und über die damaligen Sitten zu wachen.
Parallel erfolgte nach und nach eine Veränderung der nordischen Gesellschaft im Zeitraum zwischen 600 und 1300 durch die Christianisierung der germanischen Völker durch die römische Kirche. Es trafen römische bzw. fränkische und iro-schottische bzw. angelsächsische Missionierungen aufeinander, die ihr eigenes Bild der nordischen Kultur entwarfen und mit ihren bekannten Vorstellungen erklärt haben (vgl. POLZER, 3.3. Ungeschriebene Gesetze – Die Auswirkungen von Oralität auf die Wahrnehmung von sozialen und politischen Zusammenhängen). Dabei haben römische Autoren z.B. den Begriff “Germanen” als Sammelbezeichnung für bestimmte Völker in Nord- und Mitteleuropa geprägt und die Bezeichnungen Angli, Iuti, Saxones, Frisi, Dani, Obroditi für Gebiete mit Bevölkerung gewählt, weil dies der römischen Denkweise entsprach, dass das Gebiet, das Bewohner besiedeln, nur ein Volk sein kann und daher auch nur von einem Oberhaupt regiert wird. Doch die betroffene Bevölkerung und die Gemeinschaften die hier als Stämme bezeichnet werden, empfanden selbst bis zum 12. Jahrhundert kein Gefühl einer derartigen starr organisierten Zusammengehörigkeit oder Abhängigkeit von einer Obrigkeit.
Mit der Christianisierung entstand für religiöse Werke und Urkunden eine neue Schriftkultur, die auf der lateinischen Schrift fußte, die auch die römische Denkweise für Organisationen, Strukturen und Recht übernahm. Erste dänisch sprachige Texte (Urkunden, Rechtstexte) sind erst aus dem 13. Jahrhundert bekannt.
Ein Beispiel: Auf dem Viborger Landesthing 1154 wurden – aus der Sicht der durch die römisch/fränkische Denkweise erzogenen Geschichtsschreiber – drei “Könige” (Dux Danicae) gewählt. Die Teilnehmer am Landesthing haben die Gewählten wohl kaum als Könige nach dem Verständnis der Geschichtsschreiber wahrgenommen. Das Verständnis von “Dux” war eher ein Anführer im Sinne von “primus inter pares” (lat.: Erster unter Gleichen). Die geschichtliche Betrachtung eines Alleinherrschers als König kam eben aus der römisch/fränkischen Sichtweise und wurde durch das politische Machtstreben der Kirche bewegt, welche eine Autorität, einen Souverän benötigte, um darüber ihre Machtansprüche durchsetzen zu können.

Die nordische Bevölkerung ist aus Familiengruppen und Clans zu immer größeren (Handels-)Siedlungs-Gemeinschaften herangewachsen und hat aus Gleichberechtigten eine Art Führungselite nach Fähigkeit und Bedarf jeweils gewählt.

Dies galt auch für den Schutz und die “Kriegsführung”. Anders als im Süden konnte man im Norden damals nicht von einer großräumigen Herrschaftsordnung sprechen. Das regelmäßige an einem Ort stattfindende Thing diente der politischen Beratung, “Gerichts”-Verhandlungen, dem Handel, als Treffpunkt/Heiratsmarkt und auch kultischen Zwecken. Es fand unter Vorsitz einer fähigen, gewählten Gruppe oder Person statt.

Der Ort oder Platz, an dem eine solche Versammlung abgehalten wurde, hieß Thingplatz oder Allmannsthingplatz und lag häufig etwas erhöht oder unter einem Baum, aber immer unter freiem Himmel.
Thingversammlungen waren fast immer eine zeitliche Kombination aus Information, Feier (Götteranbetung, Opferfest, Gelage), Markt und Verhandlung, die öffentlich alle Bewohner, auch zeitweilige Händler, die zur Schwur- Gemeinschaft gehörten, mit einbezog.
Die ursprüngliche (Handels-)Siedlungs-Gemeinschaft der Bevölkerung von Eckernförde wird am heutigen Rathausplatz ihren Thingplatz gehabt haben.
Übliche Thingzeiten waren Frühlingsbeginn und nach der Ernte im Herbst/Winter.

Später wurden dann regelmäßige Märkte abgehalten und mit der Christianisierung die heidnischen Feierzeiten und Opferfeste für christliche Feiertage assimiliert (maigreve/Pfingsten/Frühlingsanfang, Jul, Midwinter/Martini, Weihnachtsfest). (vgl. ANZ)
Der Handel in Eckernförde war im Frühmittelalter vor allem eine Nebenerwerbstätigkeit. Ab dem 10. Jahrhundert wurden die Aktivitäten der anwachsenden Bewohner im Handwerk, Fischfang, Handel zunehmend breiter und ihr Organisationsgrad höher (vgl. RÖSCH).

Ein erhöhtes Schutzbedürfnis und die gegenseitige Versicherung von Hilfe, insbesondere für den Handel und den jeweiligen Handelsplatz, war damit gegeben. Am vorläufigen Ende dieser Entwicklung steht schließlich die Herausbildung einer unabhängigen, professionell agierenden Kaufmannschaft. Damit einher gingen technische Innovationen, die sich in spezialisierten Transportschiffen, zunächst Knorr und später Kogge und in veränderten Hafen- und Markttopographien äußerten. So wandelten sich die die saisonalen Ufermärkte zunächst zu Hafenmärkten, bei denen der Umschlag auf Landebrücken stattfand, bevor sich das Fernhandelsgeschehen gänzlich in die Privathäuser der Kaufleute verlagerte und die Häfen weitestgehend auf die Abfertigung der Schiffe reduziert wurden.

Hafen- und Marktentwicklung in nordeuropäischen Hafenstädten während des Mittelalters ((c) Graphik: Agnes Heitmann und Felix Rösch).

Abbildung: Karte bekannter Handelswege aus dieser Zeit (gemeinfrei)

Damit wurde der Marktplatz zum Handelsplatz für Waren, die mit dem Schiff oder auf dem Landweg dorthin gelangten. Die Waren konnten dort geschützt (durch die Bewohner, Schwur- und Schutzgemeinschaft) gelagert werden und wurden durch ein Markt”recht”, einer durch die Ortsgemeinschaft bestimmte Marktordnung, geregelt gehandelt. Der Schutz oblag den Marktausrichtern und Betreibern, ganz nach dem Vorbild von Haithabu. Die Bewohner der Handelsorte waren ein buntes Gemisch der damaligen Gemeinschaften rund um die Ostsee und Nordsee und entlang der damaligen Handelsruten. Das Schutzbestreben hat sich auf die Gruppe der verschworenen Handelstreibenden im Handel und an den Handelsorten entwickelt. Wie heute war der Handel die Triebkraft für die Bewohner. Der daraus entstehende Wohlstand weckte dann die Begehrlichkeiten und so folgen kriegerische Auseinandersetzungen dem erfolgreichen Handel. Man könnte auch sagen Gier frisst Hirn vs. Handel und Kulturaustausch fördert das Wohl, wenn man die Menschheitsgeschichte verfolgt.

Wie wurde der Schutz erreicht? Hinweis auf die Verbindung zwischen Haithabu und Windeby/Borby/Eckernförde als östlicher Ausläufer des Danewerks findet man auch schon vor dem 8. Jahrhundert. Das Danewerk ist ein komplexer Grenzwall nach Süden zu den Sachsen und Abroditen (Slawen) zwischen Nord- und Ostsee.

Abbildung: https://www.heimatundwelt.de/kartenansicht.xtp?artId=978-3-14-100263-8&stichwort=Wenden&fs=1, gemeinfrei (Abgerufen: 13.02.2026).

Eckernförde lag genau im Grenzland der Interessen in “Dane Mark” (germanisch *markō („Grenze, Grenzland“)) womit ein sehr großes Schutzbedürfnis erklärt werden kann. Abbildung: Das Stammesherzogtum Sachsen um das Jahr 1000 (Ausschnitt, gemeinfrei)

Das Danewerk wurde im Lauf von Jahrhunderten immer weiter ausgebaut.

Zuerst wurde der Hauptwall angelegt. Spätestens um 700 folgte der Krummwall als Verlängerung nach Westen. Ab 737 entstanden innerhalb weniger Jahre der Nordwall und der Osterwall bis ans Windebyer Noor bei Eckernförde im Osten.

Ein möglicher wikingerzeitlichen Hafen am Windebyer Noor, das damals noch nicht von der Eckernförder Bucht abgeschnitten war, wird vermutet (vgl. Heimatgemeinschaft, https://www.heimatgemeinschaft- eck.de/veroeffentlichungen/windebyer-noor)

Das Danewerk wurde am stärksten in der Mitte des 8. Jahrhunderts nach Christus (737/740) ausgebaut, als gerade das Fränkische Reich Kriegszüge gegen die Sachsen südlich der Elbe führte und die slawischen Stämme den südöstlichen Teil der jütischen Halbinsel zu besetzen begannen. Beide Entwicklungen könnten von den dänischen Bewohnern und Anführern als Bedrohung ihrer Bewohner und Handelsplätze betrachtet worden sein.

In dieser Zeit wird der Hauptwall verstärkt und entlang der Landenge an möglichen Passagen durch den 7,5 km langen Krummwall im Westen, den 1,5 km langen Nordwall im Osten, das Seesperrwerk in der Schlei sowie wahrscheinlich zur gleichen Zeit durch den 4 km langen Osterwall im Osten verlängert, der bis nach Eckernförde und die natürliche Barriere des Noors und der Förde reicht.

Der massive Ausbau des Danewerks konnte nur durch eine koordinierte, gemeinsame Anstrengung einer örtlich verteilten Gemeinschaft erfolgen. Was vermuten lässt, dass der Bereich Windeby, Borby, Eckernförde schon damals ein schutzbedürftiger besiedelter Raum im Umfeld Haithabus war. Es entstand die größte Wall- und Befestigungsstruktur in Nordeuropa bis zu dieser Zeit.

https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-271246 (Abgerufen: 14.02.2026)

Am Zugang zur dänisch besiedelten Landschaft Schwansen südlich der Schlei legte man den Osterwall an, dessen beide Abschnitte unterschiedlich aufgebaut sind. Der westliche Teil bestand aus einem Erdwall mit Frontpalisade. Der östliche Abschnitt war als ein einfacher Erdwall nur mit einer Grasnarbe bedeckt sowie mit einem vorgelagerten Graben angelegt. Die Datierung und die Zuordnung des Osterwalls zum westlichen Danewerk erfolgen nur über seine Konstruktionsweise und sind damit keinesfalls sicher. In seiner Bauweise ähnelt er dem Nordwall des Danewerks aus dem 8. Jahrhundert (vgl. ANDERSEN).

Der südlich der Dänischen Mark abodritische Stammesverband der Wagria, Abrodriti, Obrotriti setzte sich ab dem 8. Jahrhundert aus einer Vielzahl namentlich unbekannter Gruppierungen (sogenannten Kleinstämmen) zusammen, an deren Spitze jeweils ein als “kleiner König” (lateinisch regulus) bezeichneter Anführer stand. Untereinander waren die Kleinstämme durch die gemeinsame Zugehörigkeit zum Großverband verbunden. Außerdem waren sie der Oberhoheit eines Samtherrschers („princeps“) unterstellt, der aus der Mitte der reguli bestimmt wurde (vgl. FRITZE).

Während insbesondere die Kleinstämme an der Ostseeküste über die Seehandelsplätze Reric (bei Wismar) und Dierkow (bei Rostock) enge wirtschaftliche Beziehungen in den skandinavisch-dänischen Raum unterhielten, nachweisbar auch mit dem Raum Haithabu, waren die abodritischen Eliten 780 unter einem Samtherrscher ein Bündnis mit den Franken unter Karl dem Großen gegen die Sachsen (Sachsenkriege 772 – 804) eingegangen.

Die sehr kriegerischen Franken behandelten die abodritischen Samtherrscher als Vasallen und Heiden („Barbaren“, d.h. Völkerschaften, die nach antiker Auffassung der Griechen und Römer auf einer niedereren Kulturstufe standen als sie selbst). Karl der Große (747 – 814) setzte 804 Drasco an die Spitze der Abroditen und ließ sie vornehmlich als Schutz aktiv gegen die Dänen vorgehen. Karls Pläne scheiterten. In einem blitzartigen Überfall landeten die Dänen 808 unter Göttrik aus Haithabu (804 bis 810 Anführer in Haithabu) an der abodritischen Ostseeküste im Raum Wismar und zerstörten binnen weniger Tage mehrere Dörfer und Burgen sowie den Handelsplatz Reric. Die Kaufleute aus dem slavischen Reric wurden nach ‘Sliesthorp’, also Haithabu, umgesiedelt. Das Danewerk wurde weiter ausgebaut.

Der Grenzkonflikt mit den Franken gegen die Dänen, wurde unter den Welfen 1044 durch die Abroditen mit Druck auf das Schleigebiet erhöht. Damit lag der befestigte “Handelsplatz Eckernförde” am östlichen Ende des Schutzwalls im Grenzgebiet.

Gilde Skra und Ausübung des Rechts durch die Bewohner Eckernfördes.
Vor dem Inkrafttreten des Jütischen Rechts (Jyske Lov) im Jahr 1241 durch “König” Waldemar II. war das Recht im betrachteten Raum Eckernförde primär durch mündlich überliefertes Gewohnheitsrecht (Landskabslove) geprägt.

Diese Gewohnheitsrechte basierten auf Traditionen, die auf den lokalen Thing- Versammlungen verkündet wurden. Das ausgeübte Recht wurde größtenteils durch die “Sitten der Väter” bestimmt, die von den Ältesten und Gesetzessprechern (lagmenn) mündlich erinnert und gesprochen wurden. Das Recht war an den Ort gebunden (Landrecht) und basierte auf Sühneleistungen (sogenanntem Wergeld Brüche/Strafe), Blutrache und privater Durchsetzung von Ansprüchen, nicht auf zentraler “Strafverfolgung durch eine Obrigkeit”, denn die gab es nicht.

Das Jütische Recht von 1241 überführte diese unterschiedlichen Gewohnheitsrechte in einem schriftlichen, zusammenhängenden Gesetzeswerk. In Eckernförde wurde es erst 1900 durch das BGB abgelöst. Das Jütische Recht war letztendlich eine zusammengefasste, überarbeitete Fassung der bekannten Gilde Skra, welches dadurch auch schnell Akzeptanz als Rechtsgrundlage fand. Das Jütische Recht galt auf der Halbinsel Jütland bis an die Eider und den Inseln Rømø, Fünen, Fehmarn, Helgoland und den kleineren Inseln.
Im Zuge der Einführung dieser “Rechtsreform” wird der Handelsplatz Eckernförde durch das Marktrecht in dieser Zeit auch ein Stadtrecht erfahren haben.

Wie entwickelte sich Eckernförde? Wenden wir uns dem Bau eines Versammlungshauses am Allmannsthingplatz in Eckernförde zu. Zuerst wird am Thingplatz ein Holzbau (Hallenhaus) gestanden hat, wie er aus Haithabu bekannt ist (vgl. SCHIETZEL).
Der alte Teil des Backsteinbaus des alten Rathauses (Mittelteil Ratskeller mit der Treppe zum Versammlungssaal) entstand aus rotem Backstein aus Mangel an Natursteinen in der Region.
Als Indiz für die Entstehung ist die Borbyer Kirche zu betrachten. Die Fensterbögen der Borbyer Kirche (Baubeginn ca. 1150-1180) sind architektonisch besonders bedeutsam, da sie die ersten Beispiele für die Verwendung gebrannter Ziegel vor Ort sind. Als ältester Backsteinbau in Schleswig-Holstein wird derzeit die im 12. Jahrhundert (ca. 1160-1170) errichtete Waldemarsmauer des Danewerks angesehen. Sie wurde als Ziegelmauerwerk in den Grenzwall integriert vgl. SCHIETZEL, S.587 f.).
Es ist daher davon auszugehen, dass der Backsteinbau des Ratskellers mit dem Versammlungsraum am Allmannsthingplatz in Eckernförde zeitnah nach 1180 errichtet wurde. Der Ratskeller, war das ebenerdige Gebäude auf dem später der Versammlungssaal aufgesetzt wurde. Einen Keller im heutigen Sinne (unter dem Erdgeschoss) gab es nicht. Insofern ist der Begriff Rats”keller” heute irreführend. Betrachtet man den Baustil der Zeit, wird das Obergeschoss ursprünglich in Fachwerkbauweise erstellt worden sein.

Ende des 12. Jahrhundert errichteten die Dänen am Ende der Eckernförder Bucht eine Burg, die 1231 im Erdbuch von König Waldemar II. (*1170/1202-1241†) als Ykernaeburgh (wohl als Eichenburg oder (Buch)-Eckernburg) erwähnt ist. Hierauf weist noch der Stadtteil Borby hin (dänisch Borreby von borg, Burg), dessen Gründung heute mit „um 1150“ datiert wird. Über den genauen Standort der Burg — unterhalb Borbyer Kirche oder am Burgwall/Gasstraße — setzen wieder die unterschiedlichen Meinungen durch historische Betrachter ein; der Historiker Jann Markus Witt enthält sich einer abschließenden Festlegung, ob die Burg überhaupt auf einem dieser beiden Plätze stand – „wahrscheinlich auf dem nördlichen Fördeufer“.

Fest steht, dass u.a. eine Burg zu dieser Zeit angelegt war, um die Einwohner, den Handel und die Handelswege im Bereich des Danewerks zu schützen. 1197 wird der Ort in der Nähe der Burg zum ersten Mal als “Ekerenvorde” erwähnt. Der Name bedeutet entweder “Förde bei der Eckernburg” oder “Eichhörnchenfurt”. Der Name bezog sich offensichtlich auf die „Ykernaeburgh”.

Eckernförde liegt auf einer gut zu verteidigenden Nehrung, die als Halbinsel an drei Seiten vom Wasser geschützt wurde. Nur im Süden besteht eine schmale Landverbindung über die ein Handelsweg nach Kiel und Rendsburg führte. Der bis heute erhaltene regelmäßige Grundriss der Altstadt deutet auf eine planmäßige Gründung hin.

Um 1210 wurde in Eckernförde mit dem Bau der zunächst einschiffigen nach dem Heiligen Nicolaus benannten Kaufmannskirche aus Backstein begonnen. Nicolaus ist u.a. Schutzheiliger der Seefahrer und Händler. Der Baukörper dieses ersten Kirchenbaus besteht teilweise noch als integrierter Teil der heutigen Sankt-Nicolai- Kirche.
Für die Menschen dieser Zeit war der Beistand in Not durch Krankheit und Tod eine Gemeinschaftsangelegenheit, die durch Gilden, wie heute Versicherungen, die Mitglieder und Angehörigen schützten. Dazu gehörte auch das würdige christliche Begräbnis.
Es liegt nahe, dass diese Kirche von den in Schwurgemeinschaften organisierten, handeltreibenden Bewohnern in Eckernförde zumindest mitfinanziert wurde. Logischerweise wird dann zuerst ein Haus für die Händler von diesen gebaut worden sein – der Ratskeller – bevor das Kapital für den Bau einer Kirche für diese Gemeinschaft bereitgestellt werden konnte.
Damit müsste m. E. der Entstehungszeitraum des Ratskellers (Backsteinbau) zwischen 1180 und 1210 liegen. Vereinzelt trifft man auf Hinweise, die besagen, dass zu Gildefeiern der Knudsgilde in Schleswig Fisch von der befreundeten Gilde aus Eckernförde als Gastgeschenk beigesteuert worden sein soll.

Die “Ziegeleien” im Kontext von Haithabu beziehen sich historisch auf die Bauphase der Waldemarsmauer (12. Jh.), die als Teil des Danewerk-Komplexes entstand, nachdem Haithabu als Handelszentrum bereits an Bedeutung verloren hatte. Da Lehm und Ton in der Schlei-Region aufgrund der eiszeitlichen Geomorphologie weit verbreitet sind, war die Region historisch durch zahlreiche kleine Ziegeleien geprägt, die lokalen Lehm für den Ziegelbrand nutzten. In der Nähe der Wallmauer und Eckernfördes liegt ein Abbaugebiet in Gammelby/Kosel in dem Lehmvorkommen in der Nähe von Sand- und Kiesablagerungen existieren.

Gilden, Ältermänner und der Rat einer Stadt
Die Geschichte des Ratskellers ist eng mit dem Thingplatz und den Vorläufergilden “Schützen Brand und Todten Gilde” in Eckernförde verknüpft, wie es die älteste erhaltene Schrift der Eckernförder Bürgerschützengilde aus dem Jahr 1746 bezeugt: Auszug: “Im Nahmen der Heiligen Drey Einigkeit. Haben wir Älter Leute Beysitzere und Sämgtliche Interessenten der Schützen Brand und Todten Gilde unserer A(nn)o 1570 gestiffteten Gilde Artieul, welche A(nn)o 1640 revidieret und Confirmieret, auch A(nn)o 1690 abermalst revidieret und renovieret. Der Zeit und den Umbständen nach in 24 Articul renovieret und revidieret. “Anno 1746 Der Erste Artickel.
Es ist vor gut angesehen auch von allen Gilde-Brüdern angenommen und bewilliget, daß, wann der Vogel soll geschoßen werden, und die Trommel umbgeschlagen, ein ieder Gilde-Bruder, stracksdarnach, Klock 10 Uhr mit einem Gewehr aufe Rathhause sich einfinden, von dannen den alten Könige samet denen anderen Gilde-Brüdern biß unter die Vogelstange begleiten, und nicht wiederumb weggehen, es sey denn, daß der aufgerichtete Vogel gantz abgeschoßen, die Stange wirder niedergelaßen, und alles fein ordentlich verichtet. Als denn soll es in voriger Ordnung von dem Baum mit dem Neuen Könige und sämtl(ichen) Gilde-Brüdern wieder aufs Rathhause gehen, bey Brüche einer Tonne Bier.

Der Fünfte (Artickel)
Der König so den Vogel abgeschoszen soll verschaffen, daß die Königinn samt denen anderen Frauen und Jungfrauen auf das Rathhauß komme den andern Tag umb 12 Uhr, und es kan sie nach seinen belieben mit Confect, ein Glaß-Wein oder Wein-Pohchal Tractiren, nach dem es in seinem vermögen ist.

Der Zehende
Es ist beliebet dasz die Gilde-Brüder in unserer Zusammen Kunft wollen und sollen des abends auf dem Rathhause nicht länger Gesellschafft halten biß zu zehen Uhr, wenn die Älter Manns Kanne gezapfet ist, bey Brüche einer Tonnen Bier.

Der Fünftzehende
Es sollen alle Gilde-Brüder Frauens schuldig seyn, die Königinn auf das Rathhauß zu begleiten, sie sey reich oder arm bey Strafe 8 s(hillinge).”

Mit dem “Rathhause” wird hier wohl der Versammlungssaal im Obergeschoss des Ratskellers gemeint sein.

Einige Ausführungen in den Gildeschriften weisen darauf hin, dass der Ursprung der Eckernförder Bürgerschützengilde in einer Schutzgilde zu suchen ist (WILDA, S. 86, 152 f.,365). Nordische Schutzgilden gab es schon bevor die Anführer Erik (Horik II.* 840; ca. + 873) und Knut (Canute, ca. *995; +1035) im Rahmen der Christianisierung zu Heiligen erklärt und zu Namensgebern von Gilden wurden. “Schon die altheidnischen Gilden waren regelmässig mit gottesdienstlichen Handlungen verbunden.” Brauch war es “das dem Thor und Odin Bier geweiht und den Asen Vollbecher geeignet wurden, wenn Gelage oder Gilden gehalten wurden.”…”Als die christlichen Bekehrer diesen Brauch beseitigen wollten, ohne allzusehr Anstoss zu erregen, ließen sie das Minnetrinken bestehen, aber an die Stelle der Asen die Heiligen treten” (PAPPENHEIM, S.5).

Die Ursprünge der Nordischen Gilden liegen wahrscheinlich im England des 7. Jahrhunderts. Überliefert sind Schwurgemeinschaften der nach Britannien übersiedelten Angelsachsen (Angeln, Sachsen Jüten). Das félag (nord. von fé – Vieh/Vermögen) kann als eine frühe Form der Kaufmannsgilde im nordischen Raum betrachtet werden. Ein félag war eine kapitalistische Gütergemeinschaft, oft unter Händlern oder Kriegern (Waffenbrüdern/Schwurgemeinschaften – der Übergang war wohl fließend), die gemeinsam investierten, z.B. Handelsplätze gründeten, ein Boot ausstatteten oder dergl., auf Reisen gingen und Gewinne teilten.

Nach dem Einfall der Normannen 1066 entwickelten sich daraus die Handelsgilden weiter, um den Handel an den Handelsplätzen zu kontrollieren und zu sichern. Es lag damit nahe, dass diese gesellschaftlichen Strukturen des Schutzgildewesens auch den jeweiligen “Rat” eines Handelsplatzes bildeten und sich auch um das Gemeinwohl am Ort zu kümmern hatten.
Der Allmannsthing befasste sich auch mit zu bewältigenden Ausgaben z.B. für den Bau eines Versammlungshauses (vgl. SCHLEE). Es ist davon auszugehen, dass in dieser Zeit die Schwurgemeinschaften das nötige Kapital und die Eigenleistungen zum Bau öffentlicher Gebäude, wie Rathäuser und Kirchen, aufgebracht haben.

Die Schwurgemeinschaft der Fernkaufmannsgilde Hezlagh in Schleswig (1130) aus der sich die Knudsgilde 1131 gebildet hat, war eine Gemeinschaft “zur Abwehrung der Gewalt durch Straßen- und Seeräuberei, zur Minderung der Fehden und Erhaltung des Friedens, die alte Sitte in seinen Einrichtungen bewahrend”. Der Begriff wird aus dem nordischen hērlīh „erhaben“, „ehrlich“, „ehrwürdig“ oder „vornehm“ abgeleitet. Er ist verwandt mit dem althochdeutschen Wort hēri („hehr“, „grauhaarig“, „erhaben“ ab, was die ursprüngliche Bedeutung von hohem Alter/Ansehen hervorhebt und aus dem “Herr” abgeleitet ist.

Bei WILDA findet sich auch der Hinweis, dass “So bald die Gilde ein Haus hatte, so fanden alle Versammlungen in diesem statt. Jede Bruderschaft strebte dahin, sich einen solchen Versammlungsort so bald als möglich zu verschaffen. Diese Gildehäuser gehörten zu den angesehensten und besten Gebäuden in der Stadt.” Bei den Ältermännern wird von den “quatuor seniores de civitate” (lat. vier Älteste/Ratsherren der Stadt) gesprochen, worin wieder eine Adaption der römisch/fränkischen Sichtweise zu sehen ist, die den Begriff Ältermann mit dem Begriff Ratsherr gleich setzt (vgl. SERRINGHAUSEN).

Mit der Einführung des Wahlkönigtums vereinte dann der jeweilige Monarch das absolute Recht auf sich und privilegierte einen Rat einer Stadt bei einem Wechsel immer wieder erneut mit der Durchsetzung seines Willens, was zuvor nicht nötig war. Rat und Gilde einer Stadt waren bis ins 13. Jahrhundert und oft darüber hinaus personell identisch.
Wobei es auch belegt ist, dass ein vom Papst als “König” von Dänemark und “Herzog” von Schleswig bestätigter Anführer, nämlich Knud Lavard (1096-1131), Gründer und Ältermann einer Gilde war und später, nach seiner Heiligsprechung durch die römisch katholische Kirche, zum Namensgeber einer Reihe von Gilden wurde.
Das führte zu einer kalkulierten Machtmehrung der Kirche und der herrschenden Familien gegenüber den Bürgern (lat. civitas), die die Last zu tragen hatten, ganz im römischen/fränkischen Sinne.
Mit zunehmender Christianisierung durch die katholische Kirche und deren Machtmehrung durch Besitz wurden einige Gilden auch religiös geprägt und instrumentalisiert.
Parallel sicherten sich die Monarchen durch Gesetzgebungen („jydske Lov“,1241 bis 1900!) ihre Macht und ihren Einfluss, indem sie zumindest den Vorsitz im Rat der Städte bestimmten und einsetzten.

Zuletzt während der Durchsetzung der Reformation – mit der Enteignung der katholischen Kirche – wurden im Raum Schleswig-Holstein (1536) auch viele Gilden aufgelöst, enteignet und der Besitz eingezogen und neu verteilt.

Mit dem dänischen Statthalter (1556) des königlichen Anteils vom Herzogtum Schleswig, Heinrich Rantzau (1526 -1598), hatte Friedrich II. einen Staatsmann gefunden, der das Gildewesen mit Verbreitung der Gegenseitigkeitsidee wiederbelebte und in eine neue Richtung lenkte (Beistehen bei Brand, Flut, Tod, Not durch Krankheit und Schutz gegen Angriffe). Eine große Anzahl von Gilden wurden gerade im Zeitraum seines Wirkens, nach 1556 bis 1598, wieder eingerichtet und privilegiert, wie auch die Eckernförder Bürgerschützengilde.

Die archivierten originalen Quellen der Eckernförder Bürgerschützengilde sind derzeit ab 1570 in Schrifttum nachgewiesen, weshalb sich auch der heutige Gildename auf dieses Datum bezieht.
Damit kehrt die Eckernförder Bürgerschützengilde heute bei jeder Gildefeier an den Ursprungsort des Gildewesens in Eckernförde zurück, um die Gemeinschaft öffentlich im Ratskeller und auf dem Rathausmarkt zu feiern und die Traditionen zu vermitteln und zu leben.

Anhang – Eckernförder Kulturfahrplan zur Gildegeschichte

Zeittafel (unserer Zeitrechnung) mit Kommentaren/Quellenangaben/Abbildungen

400Nydam Boot, Fundort: Nydam, Nordschleswig; Länge 23 m, Breite 3,25 m, 36 Mann Besatzung Zuladung 4 t, hochseetauglich! – Handelsbeziehungen zwischen dem Norden (Skandinavien) und dem Süden Europas sind belegt (vgl. FROESE).
450angelsächsische Besiedlung Britanniens durch Jüten, Angeln und Sachsen. Das römische Reich war zerfallen und hat 407 alle seine Truppen aus der Britannischen Provinz abgezogen. Die Vielzahl kleinräumiger Herrschaftsgebiete der Briten machte die ehemalige Provinz Britannien angreifbar für die benachbarten Picten und Scoten. Die ersten nordischen Gruppen (Jüten) waren von den örtlichen Kleinherrschern als Hilfstruppen gerufen worden, setzten jedoch schnell eigene Besitzansprüche durch.
500die Dani wandern von Schonen/Schweden in das heutige Dänemark/Schleswig-Holstein ein.
550die Slawen/Abroditen wandern bis in das Gebiet bis zur Kieler Förde nach Norden ein.
737Beginn des Baus des Danewerks bis Windeby/Eckernförde. (vgl. Heimatgemeinschaft, Film)
1100bekannte Gilde Skraa (Gildeordnung/-satzung) im Ostseeraum
1114Knud Lavard wird in seiner Zeit als Jarl und Stadtherr (1114 bis 1130) in Schleswig als Ältermann der Gilde bezeichnet (lat. Senior). (vgl. ANZ S.187) Anmerkung: im angelsächsischen in York/Jorvik wurde Eirik I. Blodøks Haraldsson (885;+954) Ealdormen, später Earl genannt. Der Begriff Earl entstand aus dem dänischen Jarl und wurde seit der Eroberung Englands durch den anglo-skandinavischen Knut im Jahr 1016 statt des bis dahin gebräuchlichen sächsischen Ealdorman angenommen. Der Titel Jarl ist für Skandinavien seit dem 5. Jahrhundert bekannt (erilaR)). Etymologisch wird Jarl mit jara = Kampf und yrri = Zorn zusammengestellt. Es ist anzunehmen, dass damit ursprünglich ein gewählter Anführer einer Kampf- Schwurgemeinschaft bezeichnet wurde. 1134 Gilde zu Schleswig wird erwähnt 1164 überlieferte Naturkatastrophen Julianenflut (Nordsee) 1170 Waldemar I. Store (1131, + 1182) bestätigt eine Knutsgilde von Gotlandfahrern und spricht von weiteren Orten, an denen es Knutsgilden gibt. Er selbst will Mitglied in der Schleswiger Gilde werden (ANZ, 184 f., 236).
1190Bau der Borbyer Kirche (teilweise mit Backstein).
1210Bau der Nikolai-Kirche (Backsteinbau).
1219überlieferte Naturkatastrophen Marcellusflut (Nordsee).
1241Einführung des Jütischen Rechts „jydske Lov“.
1288als älteste bestätigte Erwähnung der Stadt Eckernförde gilt eine Urkunde von Königin Mechthildis (seit dem 29.06.1252, Witwe von Abel, König von Dänemark (1218-1252), Herzog von Schleswig (1232-1252) von 1288: „…oppidani, coloni et homines in judicio nostro Ekenevorde…“.
1300überlieferte Naturkatastrophe große Manndränke (Nordsee).
1302frühestes erhaltenes Exemplar eines Eckernförder Stadtsiegels (mit einer Burg).
1350die Pest erreichte das heutige Gebiet von Schleswig-Holstein 1350 (Kiel, Lübeck). Anmerkung: Bis 1713 kam es immer wieder zu begrenzten kleineren Pestseuchen. 19 Mal soll diese Seuche nördlich der Elbe aufgetreten sein. Zu den weiteren ansteckenden Krankheiten zählte die Tuberkulose, die sogenannte „weiße Pest“, an der in den vergangenen Jahrhunderten die meisten Menschen starben.
1400Datierung eines Fundamentes vom Eckernförder Rathaus.
1416der große Brand in Eckernförde, der alle Urkunden vernichtet haben soll (vgl. HANSZEN).
1503der Handel, Zwischenhandel und die Reederei in Eckernförde blüht auf. Zoll- und Hafenabgaben füllten die Stadtkasse. Der Nachweis für den Handel mit Bier aus Eckernförde ist dokumentiert. Der päpstliche Gesandte Peraudi soll nach dem Genuss vom Eckernförder Bier Quackeltheiss, gesagt haben: “Belle Cacare!” Der Volksmund machte daraus Kakabellen Bier. Es gilt als ursprüngliches Bier mit regionaler Bedeutung und wurde sogar am dänischen Königshof getrunken. (vgl. WITT, https://www.kakabelle.de)
1507Gottschalk (Gosche) von Ahlefeldt (1475;+1541) wird letzter katholischer Bischof von Schleswig. Seit 1501 war er Kanzler des Herzogs Friedrich auf Gottorf. (vgl. den Goschehof im Plan der Stadt Eckernförde). 1542 Beginn der Reformation (von oben) durch die vom Souverän unterstützte Einführung der Kirchenordnung von Johannes Bugenhagen (Weggefährte Martin Luthers) in Schleswig. Auflösung der bisherigen Gilden (Wilda 161). Luther und seine Lehre sah in den Schwurbruderschaften der Gilden “gantz eyn heydenisch, ja eyn sewisch weßen” (altdeutsch “Ganz ein Heidnischer, ja ein sauisches, unmoralisches Wesen.” (vgl. ANZ) 1542 Erwähnung der Eckernförder Rathauses und Ratskellers bei der Inspektion durch den Superintendenten Tilemann von Hussen. Es wird der Versammlungssaal im Obergeschoß mit etwa 200 m² erwähnt. 1543 König Christian III. verleiht der Stadt Eckernförde erneut das Schleswiger Stadtrecht. 1544 Bei der Landesteilung fiel Eckernförde an die Herzöge von Schleswig-Holstein-Gottorf. 1556 Heinrich Rantzau (1526; +1598) wird dänischen Statthalter des königlichen Anteils vom Herzogtum Schleswig (zu dem die Orte auf dem Strand gehörten) und belebt das Gildeleben neu.
1560Erweiterung des Eckernförder Rathauses mit dem doppelbogigen Durchgang nach Osten.
1570Bestätigungen der Satzung der Eckernförder Bürgerschützengilde.
1588Ausbau des Bürgersaals im Obergeschoss. s.u. Bildausschnitt der Vogelstange links neben dem Gosche Hoff, B. Raadhuset, F. Det Store Torv (der große Platz) auf dem Plan der Stadt Eckernförde.
1587bis 1589 Plan der Stadt Eckernförde von Frans Hogenberg ( * 1535; † 1590), der ab 1572 zusammen mit Georg Braun (* 1541; † 1622) das Städteansichtenbuch Civitates Orbis Terrarum herausgab. Auf Betreiben von Heinrich Rantzau, der 1556 bis 1598 als Statthalter (produx cimbricus) für die königlichen Anteile am Herzogtum Schleswig und am Herzogtum Holstein fungierte, erhielt Georg Braun 1587 eine Domherrenstelle (eine Art Amtsbesoldung/Belohnung für Dienste für Rantzau) am Lübecker Dom, die er 1589 wieder abgab. Braun war in den Jahren 1572 bis 1618 der Autor und Herausgeber der Civitates Orbis Terrarum. Erste Bände erschienen ab 1572, insgesamt sind sechs Bände bis 1617 erstellt worden.

Wahrscheinlich ist die Ansicht von Eckernförde aus Band II, der 1617 erschien und während der Anwerbung und Dienstzeit von Braun skizziert wurde. Diese Ansicht zeigt offensichtlich Eckernförde in den Jahren 1587 bis 1589 mit Rathaus und Rathausmarkt mit einem stumpfwinkelig abzweigenden Anbau und einem überdachter Treppenaufgang zum ersten Stockwerk hinauf und dem doppelbogigen Durchgang (vgl. 1560).

1614bis 1618 sind Aktivitäten von namentlich genannten “Sechsmännern” der Eckernförder Bürgerschützengilde verzeichnet. Das sind als Ältermänner/Beisitzer fungierende Gildebrüder.
1618Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges (23. Mai 1618 – 1648). Nicht nur für Eckernförde spielte Christian IV. (1577; +1648) König von Dänemark und Herzog von Holstein (seit 1596) hier eine unrühmliche Rolle beim Kampf der “Protestantischen” gegen die “katholischen Kaiserlichen”. Nach der Niederlage der Protestantischen bei Lutter am Barenberg (1626) erfolgte ein überstürzter Rückzug auf Dänisches/Schleswig-Holsteinisches Gebiet, dem Tillys Truppen folgten. Durch die verfehlte Politik des Königs erreichte Mitte Juli 1627 der Krieg auch die bis dahin verschont gebliebenen Herzogtümer. Tilly wurde bei Belagerung des Pinneberger Schlosses verletzt und schied aus. Wallenstein (1583; +1634) übernahm als Oberbefehlshaber den jütischen Feldzug. Itzehoe und die Breitenburg fielen nach kurzer Belagerung durch Wallenstein, Rendsburg nach zwei Wochen. Holstein, Schleswig und Jütland waren bald in der Hand der “Kaiserlichen” (LORENZEN-SCHMIDT, LANGE).
1627der Krieg erreicht Eckernförde. Die katholischen Kaiserlichen besetzten die Stadt Eckernförde. Eckernförde wird von den “katholischen kaiserlichen Truppen” eingenommen und geplündert.
1628eroberte der dänische König Christian IV., eigentlich Schutzherr der Eckernförder, am 4. April die Stadt Eckernförde zurück und gabt sie anschließend seinen angemieteten Soldaten zur Plünderung durch “die Befreier” frei.
1629Es ist davon auszugehen, dass unendliches Leid über die Eckernförder kam und die Bürgerschützengilde in Eckernförde, die ja auch für den Schutz der Stadt zuständig war, spätestens nach diesem Ereignis über kein männliches Mitglied im wehrfähigen Alter verfügte. Alles weist darauf hin, dass das Gründungsjahr 1629 der Eckernförde Beliebung (als Totengilde) durch die verbliebenen älteren Gildebrüder der Bürgerschützengilde damit zu erklären ist. Es ist in Eckernförde der Ausbruch einer Pestepidemie, die etwa 500 Menschenleben forderte. Nach dieser Katastrophe blieben nur noch 39 Bürger übrig, wird erzählt. Schutz konnte nicht mehr geleistet werden, aber Trost konnte gespendet werden und es galt, vielen Bürgern ein würdiges Begräbnis zu geben und den Hinterbliebenen beizustehen. Der Wahlspruch der Eckernförder Beliebung ist seither “Einer trage des Anderen Last”. Seither unterstützt die Gilde Familien in Not, zahlt Sterbegeld an die Hinterbliebenen ihrer Mitglieder und engagiert sich in der Stadt Eckernförde kulturell und sozial. Die „Stille Gilde“ wird sie genannt, weil sie mit ihrem Engagement meist im Hintergrund agiert und abgesehen von der Generalversammlung und einem vorausgehenden Besuch im Rathaus auf Marschieren, Königsschießen und Proklamation verzichtet.
1640Bestätigungen der Satzung der Eckernförder Bürgerschützengilde.
1648es werden in der Stadt Eckernförde 500 Pesttote gezählt.
1659Erneute Plünderung der Stadt Eckernförde. Die Herzogtümer waren 1658 und 1659 zwar nicht direkter der Schauplatz von Kampfhandlungen. Doch österreichische, brandenburgische und polnische Truppen lagen als „Verbündete“ im Land und ernährten sich auch daraus und plünderten auch Eckernförde. Nach dem polnischen Kontingent wurde die Zeit später im Volksmund oft als „Polackenkrieg“ bezeichnet.
1690Bestätigungen der Satzung der Eckernförder Bürgerschützengilde. Auslöser war wahrscheinlich, dass gut eine Generation nach Krieg und Pest wieder genügend Wohlstand und wehrfähige Bewohner verfügbar waren, um den Schutz durch die Gildebrüder zu “erneuern”.
1716Die Eckernförder Bürgerschützengilde hat 53 Gildebrüder.
1721Nach ihrer Niederlage im Großen Nordischen Krieg mussten die Herzöge ihren Anteil am Herzogtum Schleswig mitsamt der Stadt Eckernförde an den dänischen König abtreten.
1724Sturmflut in Eckernförde
1739Christian Otte (1674;+1747) wirkt in Eckernförde als Bürgermeister und Stifter. Er hat durch sein Wirken auch das Gildewesen gestärkt,u.a. indem er die Beliebung, die zu verlöschen drohte, förderte. 1745 Die Eckernförder Bürgerschützengilde zählt 45 Gildebrüder 1746 Bestätigungen der Satzung der Eckernförder Bürgerschützengilde. 1749 Friedrich Wilhelm Otte (1715,+1766) wird als Gildeaspirant der Eckernförder Bürgerschützengilde Gildekönig. Zwischen 1750 und 1765 wird er nochmals “Vogelkönig”.
1761Bestätigung der Satzung der Eckernförder Bürgerschützengilde durch König Frederik V. von Dänemark, Herzog von Schleswig (Südjütland) (1746-1766) Artikel 28 der Gildesatzung:
“Weilen auch die Erfahrung gelehret, daß viel Bier vom Rathause weggeschleppet wird, so soll solches hiermit gänzli verboten seyn, und wer betreten wird, soll nicht allein Brüche erlegen, sondern es soll auch der Schaffer, weilen er darüber nicht vigilizet in 24 Straffe verfallen seyn.”
1765Ottesche Fayencen werden in Eckernförde hergestellt und gehandelt.
1767Bestätigung der Befreiung von Lasten für den Schützenkönig aus einem Schreiben des Königs an die Eckernförder Bürgerschützengilde (1778): ” In der, der Schützen Gilde Allerhöchst ertheilten und von Ihro königlichen Majestät sub dato Kopenhagen den 11 ten May 1767 Allerhöchst confirmierten, auch in der Anlage No. 1 in copia vidimata an geschlossenen Koncession, stehen die Worte „Daß der so genannte Schützen König das ganze Jahr hindurch, die Freiheit und Execution von vo allen Oneribus und der Einquartierrung haben und geniessen möge“…”.
1773Holstein-Gottorf wird Dänisch.
1790lebte der Handel (und Schmuggel) durch die britisch-französischen Auseinandersetzungen für den Bereich Dänemarks und der Ostsee auf.
1815Der Wiener Kongress (1814–1815) der nach den Napoleonischen Kriegen stattfand, um die politische Landkarte Europas neu zu ordnen, betraf auch Schleswig-Holstein, da die Frage seiner Zugehörigkeit und Verwaltung Teil der Verhandlungen war. Schleswig blieb formal dänisch, Holstein wurde Mitglied des Deutschen Bundes. Die ungelöste Frage der Zugehörigkeit Schleswig- Holsteins trug maßgeblich zu den Schleswig-Holsteinischen Erbfolgekriegen (1848–1851, 1864) bei, die schließlich zur Eingliederung Schleswig-Holsteins in Preußen führten.
1830gründen Eckernförder und Borbyer eine Gesellschaft zum Bau eines Seebades mit einer Seewasserwarmbadeanstalt mit zwei Kammern (damals wurde noch nach Geschlechtern getrennt gebadet). Thypus, Fleckthypus genannt, ist seit dem Altertum in Europa bekannt, die Cholera trat erst 1830 in Europa auf. Alle diese Krankheiten sind auf mangelhafte Hygiene und Ernährung zurückzuführen.
1844Das Schleswig-Holstein Lied wurde erstmals am 24. Juli 1844 auf dem Schleswiger Sängerfest am Hesterberg vorgetragen.
1848Schleswig-Holsteinische Erhebung (1848 bis 1851) Eckernförde lag damals im Herzogtum Schleswig, das von Dänemark verwaltet wurde, war aber Teil des deutschsprachigen kulturellen und politischen Raums. Im März 1848 kam es zu Aufständen und militärischen Auseinandersetzungen zwischen schleswig-holsteinischen Aufständischen und dänischen Truppen. Eckernförde war Schauplatz militärischer Ereignisse, darunter auch Gefechte und Belagerungen. Die Erhebung endete 1851 mit der Niederlage der Aufständischen. Von der Schleswig-Holsteinischen Armee besetzt,
1849wurde Eckernförde am 5. April 1849 zum Ziel eines dänischen Landungsversuches, als das Linienschiff Christian VIII., die Segelfregatte Gefion, die beiden kleinen Dampfer Geiser und Hekla sowie drei Jachten in die Eckernförder Bucht einliefen. Die Stärke der Landungstruppen betrug ungefähr 250 Mann. Schon im April 1848 hatte General Friedrich von Wrangel die artilleristische Verteidigung Eckernfördes nach See durch den Kgl. Premierleutnant der Artillerie Werner von Siemens einrichten lassen. Dieser stellte am Strand zwei getrennte Batterien auf, die aus zunächst zehn Geschützen bestanden. Sie standen unter dem Kommando des preußischen Hauptmanns Eduard Julius Jungmann, der im Namen des Heeres des Deutschen Bundes kommandierte. Eine herangeführte nassauische Batterie von sechs Geschützen unter Hauptmann Müller verstärkte die Artillerie auf insgesamt 16 Geschütze.
1851Dänische Hardesvögte waren Graf Ludwig Frederik Henrik Brockenhuus- Schack (der auch von 1855 bis 1859 Eckernförder Bürgermeister war) und Georg Gustav Christian von Zülow 1860–1867.
1864Deutsch – Dänischer Krieg. zwischen Dänemark und den deutschen Mächten Preußen und Österreich um die Kontrolle über Schleswig und Holstein.
1865im Vertrag von Gastein (20.08.1865) erhält Preußen die Verwaltung von Schleswig und Lauenburg. Österreich erhält die Verwaltung von Holstein.
1867wurde die Eckernförder Harde aufgelöst und der Kreis Eckernförde gebildet. Preußen führt neue Verwaltungsstrukturen in der Provinz Schleswig-Holstein am 22.09.1867 ein.
1869Am 14.04.1869 wurde die neue Städteordnung eingeführt, die die Direktwahl des Bürgermeisters und Magistrats als eine Art Stadtregierung vorsah. Voraussetzung für das Wahlrecht war ein Hausstand oder Gewerbe in der Stadt.
1872Ostseesturmflut, 112 Familien wurden obdachlos, als die große Ostsee-Sturmflut Eckernförde verwüstete.
1881Die Vogelstange der Eckernförder Bürgerschützengilde wurde verkauft.
1895Eckernförder Anzeiger: 325jähriges Bestehen der Eckernförder Schützengilde wird gefeiert.

(Auszug) “Hin zum Rathaus zieht die Gilde nach dem großen Saal hinauf; Eh’ das schöne Fest geschlossen spielt man erst zum Tanze auf; Gildebruder – Gildeschwester wiegen sich in lustgen Reihn. Bis durch alle Fenster schimmert heller Frühroth-Morgenschein. Abbildung: Zeitungsausschnitt aus Anzeiger für die Landschaften Dänisch Wohld, Amt Hütten, Schwansen und Angeln. Nr. 44, Sonnabend, den 1. Juni 1895, 8. Jahrgang.

1914Die Versammlungen der Gilde wurden noch bis 1915 im großen Saal des alten Rathauses, dem heutigen Stadtmuseum über dem Ratskeller, abgehalten. 1914 wurde beschlossen, dass das Hausbesitzerprivileg entfällt, d.h. ab Pfingsten 1914 konnten auch Gildebrüder ohne Grundbesitz in der
Stadt zum König geschossen werden.
Bis ins Jahr 1914 beginnen die Protokolle der Gilde fast unverändert mit den Worten: “Heute … versammelte sich die Gilde auf dem Rathhause…“; auch war die Bewirtung „… auf dem Rathhaus…“ mit Frühstück und Bier geregelt.
1915bis 1975 fand die Gilde mit kriegsbedingten Unterbrechungen in „Dehns Gasthaus“ statt, im ehemaligen Gebäude am Rathausmarkt 4. Eine Nutzung des Rathauses wurde aus militärischen bzw. verwaltungstechnischen Gründen verwehrt.
1951der Empfang der Gilden im Rathaus wird wieder aufgenommen und gepflegt. Ein Zeichen der Wertschätzung von Traditionen durch die Vertreter unserer Stadt Eckernförde, die von den Gilden nicht als selbstverständlich gesehen wird.
1974als Inhaber des Ratskellers wird Paul Lenz genannt.
1976ist die Gilde wieder ins alte Rathaus „eingezogen“, wenn auch im “Kellergeschoss”, in den Ratskeller.
1987Eröffnung des Restaurants Ratskeller im Untergeschoss des Museums Eckernförde.
1995Gildeschwester Nikola und Gildebruder Markus Dietzel sind Pächter des Ratskellers.

Abbildung: Die Bronzeplatte zeigt den „Papagoyenvogel“ der Gilde (auf dem Zepter sitzend) und weist auf das alte Rathaus als Gildehaus hin.

2009Eckernförde – am 9. März hat der Vorstand der Eckernförder Bürgerschützengilde von 1570, auch Gelbe Westengilde genannt, im Beisein der Majestät, Günter de Architektonische, feierlich eine von den Gildebrüdern gestiftete Bronzeplatte am Gildehaus Ratskeller enthüllt.
In einer kurzen Ansprache betonte der 1. Vorsitzende Gunter Niemann: „Der jetzige Ratskeller – ehemaliger Wein- und Bewirtungskeller früherer Bürgermeister – gibt unseren Zusammenkünften zum Gildefest, sonstigen Feiern und Sitzungen den traditionsbedingt würdigen unverzichtbaren Rahmen. Dies wollen wir jetzt auch den Gildebrüdern und Gildeschwestern sowie unseren Gästen und den Bürgern der Stadt mit ihren Besuchern kundtun. Mit einem großen Dank an alle Spender und unter dem Motto unserer fast 200 Jahre alten Königstafel – IN HARTER ZEIT SCHWERGEPRÜFT, STEHEN WIR FEST ZUM ALTEN – enthüllen wir das neue eherne Wappenschild und zeigen nun auch nach außen, dass die Eckernförder Bürgerschützengilde von 1570 e.V. im ALTEN RATHAUS der Stadt Eckernförde ihr angestammtes zu Hause hat.“
Im Nachgang zur Renovierung des Restaurants Ratskeller, in dem die Eckernförder Bürgerschützengilde nicht nur zum Gildefest tagt, haben die Gildebrüder daher beschlossen, auf diesen Teil der Geschichte des Gebäudes durch eine Tafel hinzuweisen. Ursprünglich als Lager-, Versammlungs- und Zeughaus errichtet, diente es von Anbeginn als Sitz des Rates und der Gilde der Stadt.
2010Ende der Renovierung, Besitzerwechsel, neue Pächter des Ratskellers sind Gildebruder Mario und Gildeschwester Manon Marzian.
2023Schließung des Restaurants Ratskeller zum 17.12.2023 (Grund: zu hohe Sanierungsauflagen/-kosten).
2025Exposé für die Gewerbefläche “Ratskeller”, https://www.ostseebad-eckernfoerde.de/files/downloads/Stadtmarketing/Wirtschaftsförderung/Exposé%20Ratskeller.pdf, (Abgerufen am 18.02.2026).

Quellen und Archiv der Eckernförder Bürgerschützengilde

ANDERSEN, H.H.: Gesamtbeschreibung von Haithabu-Danewerk, Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, Denkmalarchiv, nach Andersen, H.H., https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-271246 (Abgerufen am 14.02.2026)

ANZ, Christoph: Gilden im mittelalterlichen Skandinavien. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, 1998, ISBN 3-525-35454-1

CZARNOWSKI, Jörg [Hrsg.]: Archiv der Eckernförder Bürgerschützengilde von 1570 e.V. .Eckernförde, Erfassungsdatum Februar 2011.

Die nachfolgend aufgeführten Schriften des Archivs sind, soweit möglich, nach dem Schlüssel, Erstellungsdatum, Titel, Ersteller/Schreiber, Adressat, Betreff/Inhalt geordnet.

Kassenbuch 1821 – 1968, Gilde Casse=Buch, Casse=Buch der der löblichen privilegirten Schützen und Todten Gilde in der Stadt Eckernförde vom 15 ten Juny 1821 ab an welchen Tage weder Casse= Behalt noch Schuld der Gilde stattfand, gebundenes Buch (Pergamenteinband mit Pappdeckel) mit zwei Leinenschließen, Maße (BxHxT, mm) 220 x 315 x 42

Namenlisten 1820 (ältester verz. Eintritt 1788) – 1896, Nahmen Liste der Gilde Mitglieder, Namen Liste sämtlicher Mitglieder der löblichen privilegirten Schützen und Todten Gilde in der Stadt Eckernförder, gebundenes Buch ( Pappeinband, Lederrücken), Maße (BxHxT, mm) 203 x 329 x 18

Teilnehmerliste 1892 (4. Juni), Eckernförder Schützen-Gilde, Teilnehmende Gildemitglieder am Gildefest 1892, Maße (BxHxT, mm) 212 x 333 x 2

Protokolle 1820 – 1901, Gil(de) Protoc(oll), Protocoll der löblichen privilegirten Schützen und Todten Gilde in der Stadt Eckernförde seit dem 16 ten July des Jahres 1820 geführt von J.F.J. Hanssen erstem Vorsteher der Gilde, gebundenes Buch (Pergamenteinband ? mit Pappdeckel) mit zwei Leinenschließen, Maße (BxHxT, mm) 220 x 315 x 42

Protokolle 1902 – 1957, Protokollbuch der Bürgerschützengilde in Eckernförde, gebundenes Buch (geprägter Ledereinband, Goldschrift), Maße (BxHxT, mm) 230 x 337 x 30

Satzung 1690, löbliche Pfingstgilde, Zusammenfassung der Änderungen der Gildesatzung mit Anmerkungen der Beschlüsse aus den Jahren 1611, 1614, 1617, 1618, 1624, 1640, 1641, 1642, Artikel 1 bis 33, Maße (BxHxT, mm) 210 x 327 x 4

Satzung 1746, Bestätigte Niederschrift der Gildeartikel, (Fadenbindung, Umschlag farbig marmoriert auf Pappdeckel, Siegel), Artikel 1 bis 24, Maße (BxHxT, mm) 210 x 330 x 7

Satzung 1761, Confirmirte Artickeln Der Löblichen Schützen Gilde Der Stadt Eckernförde 1761, gebundenes Buch (geprägter Ledereinband, Goldschrift), Artikel 1 bis 49, Maße (BxHxT, mm) 210 x 327 x 4

Satzung 1821, 1844, Articeln der Löblichen Eckernförder Schützen-Gilde 1821, Artikel der Eckernförder Schützen und Todtengilde vom Jahre 1844, gebundenes Buch (geprägter Ledereinband, Goldschrift), Maße (BxHxT, mm) 203 x 323 x 15

Satzung 1995, Satzung der Eckernförder Bürgerschützengilde (Gelbe Westengilde) von 1570 e.V. in der Fassung vom 28.04.1995, Printausgabe Din A5 (Heftbindung).

Schriftverkehr 1710 Gildebruder Berend Jüregen Hack, Gildebrüche (Strafe) … Maße (BxHxT, mm) 210 x 330 x 2

Schriftverkehr 1726 (16. Juni), Johann Luht, Bürger und Schiffer in der im Herzogthum Schleswig gelegenen Stadt Eckernförde, an die Königliche Majestät in Stadt Eckernförde, Befreiung des sogenannten Königs beim Pfingst Vogel Schießen, Mit Schreiben an den Geheimen Raht und Amtmann von Münch …, Maße (BxHxT, mm) 215 x 330 x 2

Schriftverkehr 1731 (03. Oktober), Bürgermeister und Rath der Stadt Rendsburg, an den Bürgermeister und Rath der Stadt Eckermförde (mit Siegel der Stadt Rendsburg, „SIGILLUM REINOLDUSBURGH“, Antwort auf das Schreiben vom 25. September, mit der Anfrage, wie es mit dem Schützen König in Rendsburg hinsichtlich der Steuerbefreiung gehalten wird, Maße (BxHxT, mm) 215 x 330 x 2

Schriftverkehr 1731 (Oktober), Fertigstellung 1734 (Mai), Schützen-, Brand- und Todten Gilde zu Eckernförde (auch Pfingstgilde), königl. Majestät (Christian VI., 1730-1746), Privileg der Steuerbefreiung des Schützenkönigs, Verweis auf die Gilden in den Städten Rendsburg, Schleswig, Friedrichsberg und Lollfuß, Maße (BxHxT, mm) 210 x 335 x 2

Schriftverkehr 1732 (01. August), Altermann, Beysitzer und der mehresten Interessenten der Löblichen Pfingst Gilde, C., an den Bürgermeister und Raht der Stadt Eckernförde, Reaktion auf den Hinweis säumiger Zahlungen an die Stadt, werden entschuldigt mit der Begründung: Ein neues Sammitten Leichen Lacken samt Zubehör war zu beschaffen, Säumseligkeit im Beitrag und Begleichung von Zechgeld der Gildebrüder wird beklagt, Bescheid an den Ältermann, Mahnung (05. August) des Bürgermeisters und Raht der Stadt Eckernförde, auf der Rückseite, Maße (BxHxT, mm) 210 x 335 x 2

Schriftverkehr 1733 (02. März), Kopie/Abschrift der Königliche Concession von 1653, 1667, 1704 und 1706 mit Bestätigung durch, Majestät (Christian VI., 1730- 1746) durch von Hagen für den Stadthalter in Fhümarn Schleswig Holstein: Friedrich Ernst Marg, Graf zu Brandenburg Lühneboch, von der vormaligen fürstlich Gottorffschen Landes Herrschaft der Schützen und Brandgilde zu Friedrichsberg von Gottorff in den Jahren 1653, 1667, 1704 und 1706 erteilten Privilegien Concessionen und Begnadigungen. Befreiung des Schützenkönigs von den Steuern. Verweis auf ein die Privilegien durch (July 1723), Maße (BxHxT, mm) 205 x 335 x 2

Schriftverkehr 1734 (14. April, Friderichsorth), Brief des Herrn Cammerassessor Frahm Bergenhus (mit Resten seines Siegel), an (seinen Gildebruder) Christens, Senateur de la Ville a Eckernförde, Erklärung der Aufgabe des Offizierpostens Capitain der Löblichen Pfingst-Gilde durch berufliche Demission nach Friedrichsorth, Maße (BxHxT, mm) 160 x 207 x 2

Schriftverkehr 1734 (20. August), Königliche Concession, bestätigt durch Majestät (Christian VI., 1730-1746), Privileg der Steuerbefreiung des Schützenkönigs, Maße (BxHxT, mm) 210 x 335 x 2

Schriftverkehr 1745 (10. März), löbliche Pfingstgilde, Ramly (Gottdorf, herzogl. Wappen Christian VI., herzogl. Papiersiegel), Pfingstgilde vertreten durch den Ältermann Jürgen Clausen vs. Jess Petersen, Ander Bock, Jürgen Kruse und Anthon Hinrich Kuhl, Mitglieder wollen ihre Verpflichtungen nicht erfüllen, Maße (BxHxT, mm) 210 x 335 x 4

Schriftverkehr 1745 (10. Juni), löbliche Pfingstgilde, Ramly (Gottdorf, herzogl. Wappen Christian VI.), Pfingstgilde, Klagesache gegen die Erben von Jess Petersen und Jürgen Kruse, Maße (BxHxT, mm) 210 x 335 x 2

Schriftverkehr 1748 (24. Februar), Brief der Königliche Fürstliche Cantzley zu Copenhagen, (mit Siegel, Grafenkrone, Kette des Elephantenordens) , z. Zt. Majestät (Friedrich V., 1746-1766), an Johann Ehlers Altermann der Schützengilde zu Eckernförde, Confirmation/Bestätigung der Gilde-Privilegii wird für den März zugesichert, gegen Gebühr von 23 ½ Kronen zu senden an den Kantzley-Raht Fabricius Franco, Maße (BxHxT, mm) 197 x 320 x 2

Schriftverkehr 1748 (02. März), Kopie/Abschrift der Königliche Concession von 1734 mit Bestätigung durch, Majestät (Friedrich V., 1746-1766), Privileg der Steuerbefreiung des Schützenkönigs, Maße (BxHxT, mm) 210 x 335 x 2

Schriftverkehr 1748 (10. März), Königliche Regierung, Copenhagen, S v. Schulen (Friedrich V., 1746-1766), an den Ältermann, die Beysitzer und sämtliche Interessenten der Schützen, Brand und Todten Gilde in Unserer Stadt Eckernförde, Bestätigung der Befreiung des Schützenkönigs von Abgaben, Bezug die vom Vater am 20. April 1732 erteilte Concessien, der Befreiung des Schützen Königs von allen Abgaben und der Einquartierung, Maße (BxHxT, mm) 210 x 325 x 2

Schriftverkehr 1778 Extract, mit Bezug zu bestätigten Privilegien vom 11. Mai 1767, Unterschrift Bernstorff (Andreas Peter Graf von Bernstorff / Außenminister, für König Christian VII, Maße (BxHxT, mm) 205 x 325 x 2

Schriftverkehr 1869 (4. Juni), Eckernförder Schützen-Gilde, königliche Regierung, Abteilung für Direita Steuern, Domainen und Forst, Schleswig, Ablehnung der Steuerbefreiung für den Schützenkönig, Maße (BxHxT, mm) 215 x 350 x 1

Schriftverkehr 1871 (26. Juli), Der Magistrat der Stadt Eckernförde (Jahn ?), Vorstand der Eckernförder Schützengilde, Eingabe an den Magistrat vom 22.Juli, die städtischen Kollegien haben am 25. Juli beschlossen den diesjährigen Schützenkönig, dem Kämherer und Gildebruder Johann Hinrichsen die Befreiung von der Gebäudesteuer für sein Quartier II. / 62 zum Betrage von 18 M 60 Pf. zu bewilligen, Maße (BxHxT, mm) 215 x 325 x 1

Schriftverkehr 1871 (24. April), August Detlef von Ahlefeldt (mit seinem Siegel), Postmarke „Norddeutscher Postbezirk , Ein Grosschen, rot“, gestempelt Cappeln 24 4 71, An den Vorstand der Eckernförder Schützen-Gilde an Herrn And. Müller , Weder im Olpenitzer, noch im Gosehenstofer Archiv gibt es Documente oder Schriften zu dern Schützen oder der Vogelstangenwiese, Maße (BxHxT, mm) 190 x 290 x 3

Schriftverkehr 1879 (19. August), Der Magistrat der Stadt Eckernförde (Jahn ?), Vorstand der Eckernförder Schützengilde, Eingabe an den Magistrat vom 22.Juli, die städtischen Kollegien haben am 15. August beschlossen auch den Schützenkönig durch eine feste Summe von der Steuer zu befreien, der kein Gebäude besitzt zu bewilligen, Maße (BxHxT, mm) 215 x 325 x 1

Schriftverkehr 1881 (16. April), Königliche Regierung Schleswig, Abteilung des Inneren, Her Hanssen, an den Rentier Rudolf Müller, Antwort auf die Eingabe vom 09. März, Die Regierung überläßt es dem Magistrat der Stadt über die städtischen Abgaben zu befinden, Maße (BxHxT, mm) 210 x 330 x 1

Schriftverkehr 1881 (28. Juni), Der Magistrat der Stadt Eckernförde (Jahn ?), Vorstand der Eckernförder Schützengilde, Gesuchs um Steuerbefreiung und eine Prämie von 50 M an den an den Magistrat des Kaisers und Königs, Bezug auf die Schreiben durch den dänischen König vom 20. August 1734, 02. März 1748
mit Antwortschreiben (1. Juli) auf der Rückseite, Rud(olf) Müller an den Magistrat, Verweis auf die Resolution vom 11. Mai 1767, Maße (BxHxT, mm) 212 x 330 x 2

Schriftverkehr 1881 (10. November), Kaufvertrag, Bedingungen unter denen die der Schützengilde gehörige Vogelstange auf der Wiese zum Abbruch an Ort und Stelle verkauft werden soll, Vogelstange und Pfahl verkauft an Johann Radtke für 38 M 20, Unterschrift R. Müller, Maße (BxHxT, mm) 210 x 330 x 1

Foto 1821 Bildnis des Johannes von Ewald (fehlt, noch 06.05.1970 als vorhanden angezeigt)

Foto 1895 Bürgerschützengilde 325 jähriges Bestehen

Foto ca. 1899 Gildebrüder mit Bowle

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und

Museumsverein Eckernförde e. V., Rathausmarkt 8, 24340 Eckernförde,
Telefon 04351 / 712 547 Fax: 0 43 51 / 712 549,
http://www.eckernfoerde.net/museum/index.html
http://www.museen-sh.de/

Heimatgemeinschaft Eckernförde
Carlshöhe 78
24340 Eckernförde
Osterwall Heimatgemeinschaft https://www.youtube.com/watch?v=XvDn8xSFrSA

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